Neben preiswertem Versicherungsschutz für Motorräder, bieten die DEVK Versicherungen seit 2015 nun auch die Mitversicherung von Motorrad-Schutzbekleidung an. Hierzu hat das Kölner Versicherungsunternehmen den Umfang in der Kaskoversicherung (Teil-/Vollkasko) erweitert.
Schutz besteht demnach auch bei Beschädigung, Zerstörung oder Totalschaden der Schutzbekleidung des Bikers bei Sturzschäden. Dies gilt für Fahrer + Mitfahrer:
– Bei bestehender Teilkasko-Versicherung infolge des Zusammenstoßes mit einem Tier
– Bei bestehender Vollkasko-Versicherung infolge eines Unfalls
Voraussetzung ist, dass auch das Motorrad beschädigt wurde.
Folgende Teile der Schutzausrüstung sind versichert:
– Motorrad-Hose
– Motorrad-Jacke
– Motorrad-Anzug / Regenkombi
– Rückenprotektor
– Protektorenjacke
– Schutzhelm
– Motorrad-Stiefel
– Motorrad-Handschuhe
– Motorrad-Schutzbrille
Die Schutzkleidung muss mit Sicherheitskomponenten versehen sein, die geeignet sind bei einem Sturz vor Körperschäden zu schützen oder diese zu minimieren.
Weitere Informationen findet man auf der Homepage: http://www.devk.de
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